Agrovoltaik bald überall in Südtirol möglich?

Scrollen

Vor ein paar Wochen habe ich hier geschrieben, dass Südtirol bei der Agrovoltaik mauert — und dass „Landschaftsschutz" als Begründung zu großen Teilen Heuchelei ist (Warum wir unsere Felder doppelt nutzen sollten, Solarmodule im Überfluss — zu hässlich). Jetzt hat das Verwaltungsgericht Bozen im Grunde dasselbe gesagt. Nur in juristischem Latein.

Am 15. Juni 2026 hat das Regionale Verwaltungsgericht, Sektion Bozen, die Kernkriterien des Landes für Agri-PV gekippt. Das Wort, das die Richter benutzen: „arbitrari" — willkürlich.

Worum es ging

Das Land hatte mit dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 18/2025 festgelegt, dass Agri-PV nur dort erlaubt ist, wo zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: das Grundstück liegt höchstens 75 Meter über dem Niveau von Etsch und Eisack — und hat eine Hangneigung von maximal 10 Prozent.

Klingt technisch. Ist in Wahrheit ein fast flächendeckendes Verbot.

Geklagt hat ein Landwirt aus Lazfons. Und er hat gewonnen.

„Willkürlich" — das Wort fiel mir schon beim ersten Lesen ein

Als ich die Regel zum ersten Mal gelesen habe, war mein Gedanke: Warum 75 Meter? Warum nicht 60, warum nicht 100? Warum 10 Prozent Neigung und nicht 12?

Genau das fragt jetzt auch das Gericht. Das Land konnte nicht erklären, aus welchem technischen Grund die Schwelle ausgerechnet bei 75 Metern und 10 Prozent liegt. Verwaltungsermessen, so das Urteil, dürfe „nie in reine Willkür umschlagen". Wer Erneuerbare beschränkt, muss das mit konkreten Daten begründen — nicht mit Zahlen, die gut klingen.

Das ist der Kern. Ein Land darf Standortregeln machen. Es darf nur keine Verbote als Regeln verkleiden und hoffen, dass keiner nachfragt.

Das Landschafts-Argument hält nicht

Natürlich kommt sofort der Einwand: aber die Landschaft! Ja, kann sein. Module sieht man.

Nur: Siloballen sieht man auch. Diese weißen Plastikwürste auf jeder zweiten Wiese — sind die schön? Und Hagelschutznetze über halb Südtirols Obstanlagen, kilometerweit grau und straff gespannt — die regen keinen auf. Eine Apfelplantage unter Modulen sieht nicht anders aus als eine unter Hagelnetzen.

Ich rede hier nicht theoretisch. Ich habe selbst PV auf Gewächshäusern, und darunter wachsen Himbeeren, Erdbeeren, Kirschen, Heidelbeeren. Strom oben, Obst unten, dieselbe Fläche. Das ist keine Forschungsfantasie — das ist mein Betrieb. Doppelnutzung funktioniert. Ich ernte sie.

Warum ich trotzdem vorsichtig bin

Ein Urteil ist kein neues Gesetz. Die Landesregierung muss nachbessern, und ich habe keine Ahnung, was ihr einfallen wird. Die ehrliche Variante wäre: saubere, technisch begründete Regeln. Die unehrliche: dasselbe Verbot in neuer Verpackung, mit anderen Zahlen, die genauso wenig begründet sind.

Und über allem schwebt Rom. Das nationale Testo Unico FER (Legge 4/2026) zwingt die Regionen und autonomen Provinzen, Flächen für Erneuerbare auszuweisen — und verbietet ausdrücklich pauschale, abstrakte Verbote. Ein flächendeckendes Quasi-Verbot wie das Südtiroler steht damit, so meine Einschätzung, auf wackligen Beinen. Die Frage ist nicht nur, was Bozen will — sondern, womit Bozen überhaupt durchkommt.

Der Elefant bleibt derselbe

Ich habe es schon einmal geschrieben: Wir haben die billigste saubere Energie der Menschheitsgeschichte praktisch zum Greifen — und sagen „zu hässlich". Das Gericht hat dem jetzt einen ersten Riegel vorgeschoben.

Der Vorrang der Erneuerbaren schließt den Schutz der Landschaft nicht aus. Aber er verlangt, dass jede Grenze begründet ist: spezifisch, dokumentiert, verhältnismäßig. Nicht aus dem Bauch heraus.

75 Meter, 10 Prozent. Bis heute hat mir keiner erklärt, warum. Jetzt akzeptiert es auch ein Gericht nicht mehr.

Quellen